Ergänzende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Nach aktuellem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 18.11.2021 mit Gültigkeit ab 24.11.2021 und geltender Sächsischer Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19.11.2021 mit
Gültigkeit ab 22.11.2021 gelten folgende Voraussetzungen zur Nutzung der Züge der Preßnitztalbahn:
Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises
Ihren Nachweis zur sog. „3G-Regel“ im ÖPNV, also Impf- oder Genesenen-Nachweis, einen nicht älter als vor 48 Stunden durchgeführten negativen PCR-Test, oder einen negativen Antigentest nicht
älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) erbringen Sie bitte unaufgefordert beim Erwerb ihrer Fahrkarte.
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
In den Zügen ist das Tragen einer medizinischen Maske bzw. vorzugsweise einer FFP2-Maske erforderlich.
Kontakterfassung im Speisewagen
Die Kontakterfassung erfolgt bitte beim Einstieg in den Speisewagen (jedoch separat je Fahrtrichtung) durch Aktivierung „Check-in“ der Corona-Warn-App® des Bundes. Sollten Sie diese Warn-App nicht installiert haben oder kein Smartphone mitführen, nutzen Sie bitte unmittelbar beim Betreten des Wagens die vorhandenen Kontakterfassungsvordrucke und geben Sie diese vollständig ausgefüllt beim Fahrkartenverkauf ab.