Hinweis zu Corona-Regelungen auf der Preßnitztalbahn (gültig ab 22. November)

Ergänzende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Nach aktuellem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 18.11.2021 mit Gültigkeit ab 24.11.2021 und geltender Sächsischer Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19.11.2021 mit
Gültigkeit ab 22.11.2021 gelten folgende Voraussetzungen zur Nutzung der Züge der Preßnitztalbahn:

Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises

Ihren Nachweis zur sog. „3G-Regel“ im ÖPNV, also Impf- oder Genesenen-Nachweis, einen nicht älter als vor 48 Stunden durchgeführten negativen PCR-Test, oder einen negativen Antigentest nicht
älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) erbringen Sie bitte unaufgefordert beim Erwerb ihrer Fahrkarte.

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

In den Zügen ist das Tragen einer medizinischen Maske bzw. vorzugsweise einer FFP2-Maske erforderlich.

Kontakterfassung im Speisewagen

Die Kontakterfassung erfolgt bitte beim Einstieg in den Speisewagen (jedoch separat je Fahrtrichtung) durch Aktivierung „Check-in“ der Corona-Warn-App® des Bundes. Sollten Sie diese Warn-App nicht installiert haben oder kein Smartphone mitführen, nutzen Sie bitte unmittelbar beim Betreten des Wagens die vorhandenen Kontakterfassungsvordrucke und geben Sie diese vollständig ausgefüllt beim Fahrkartenverkauf ab.

Aushang zu den Ergänzenden Anforderungen (3G-Regeln) gültig ab 22. November 2021

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